AGB/Nutzungsbedingungen:
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
kann ab dem zweiten Monat jederzeit mit einer Frist von vier
Wochen zum Ende eines jeden Monats schriftlich bei MEDINA
gekündigt werden. Eine Kündigung ist dann wirksam,
wenn der Teilnehmer seinen Zutrittsausweis an MEDINA zurück
gegeben hat. Unterbrechungen dieser Vereinbarung sind nicht
möglich.
Der Teilnehmer kann mit seinem Zutrittsausweis
bundesweit alle von MEDINA bekanntgegebenen Einrichtungen
nutzen. Diese finden Sie unter www.medina-gesundheit.de.
Die Zahlungen erfolgen ausschließlich
über Bankeinzug zum Monats ersten an MEDINA. Nicht eingelöste
Bankeinzüge werden direkt an ein externes Forderungsmanagement
übergeben. Gerät der Teilnehmer mit mehr als einer
Rate in Rückstand, kann MEDINA diese Vereinbarung fristlos
zum nächsten Monatsende kündigen.
Dem Teilnehmer ist pro Tag ein Besuch in einer
Einrichtung gestattet. Der Teilnehmer trägt sich dort
in eine Besucherliste ein. Der Teilnehmer kann in den Einrichtungen
alle Leistungen nutzen, die dort über den regulären
Beitrag angeboten werden. Zusatzleistungen wie Startpakete,
Betreuung und Getränke sind freiwillig und nicht Bestandteil
dieser Vereinbarung und werden über die Einrichtung direkt
angeboten und dort abgerechnet. In machen Einrichtungen kann
es Sondervereinbarungen geben, die von dieser Vereinbarung
abweichen.
Der Teilnehmer ist in der jeweiligen Einrichtung
an die Hausordnung und an die Anweisungen des Personals gebunden.
Der Teilnehmer nutzt die Einrichtungen auf eigene Gefahr und
ist vor Aufnahme der Aktivitäten verpflichtet, sich entsprechend
gesundheitlich beraten zu lassen und ggf. einen Arzt zu Rate
zu ziehen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden
von MEDINA eingehalten.