AGB/Nutzungsbedingungen:
 
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann ab dem zweiten Monat jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Monats schriftlich bei MEDINA gekündigt werden. Eine Kündigung ist dann wirksam, wenn der Teilnehmer seinen Zutrittsausweis an MEDINA zurück gegeben hat. Unterbrechungen dieser Vereinbarung sind nicht möglich.

Der Teilnehmer kann mit seinem Zutrittsausweis bundesweit alle von MEDINA bekanntgegebenen Einrichtungen nutzen. Diese finden Sie unter www.medina-gesundheit.de.

Die Zahlungen erfolgen ausschließlich über Bankeinzug zum Monats ersten an MEDINA. Nicht eingelöste Bankeinzüge werden direkt an ein externes Forderungsmanagement übergeben. Gerät der Teilnehmer mit mehr als einer Rate in Rückstand, kann MEDINA diese Vereinbarung fristlos zum nächsten Monatsende kündigen.

Dem Teilnehmer ist pro Tag ein Besuch in einer Einrichtung gestattet. Der Teilnehmer trägt sich dort in eine Besucherliste ein. Der Teilnehmer kann in den Einrichtungen alle Leistungen nutzen, die dort über den regulären Beitrag angeboten werden. Zusatzleistungen wie Startpakete, Betreuung und Getränke sind freiwillig und nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und werden über die Einrichtung direkt angeboten und dort abgerechnet. In machen Einrichtungen kann es Sondervereinbarungen geben, die von dieser Vereinbarung abweichen.

Der Teilnehmer ist in der jeweiligen Einrichtung an die Hausordnung und an die Anweisungen des Personals gebunden. Der Teilnehmer nutzt die Einrichtungen auf eigene Gefahr und ist vor Aufnahme der Aktivitäten verpflichtet, sich entsprechend gesundheitlich beraten zu lassen und ggf. einen Arzt zu Rate zu ziehen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden von MEDINA eingehalten.

 

 

 
 
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